Navigation Inhalt Metanavigation Sprachversionen Suche Suchfunktion

Stadtrat billigt Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP)

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans steht bevor

Im Flächennutzungsplan (FNP) wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet einer Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde.

Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan, d.h. er schafft kein Baurecht. Er bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die grundsätzlich aus dem FNP zu entwickeln sind und die Darstellungen des FNP rechtsverbindlich konkretisieren. Eine Aufstellung des FNP ist erforderlich, um eine, den Bedürfnissen und Vorstellungen der Stadt entsprechende, geordnete städtebauliche Entwicklung zu steuern.

Er hat sich an den Vorgaben der übergeordneten Landesentwicklungs- und Regionalplanung zu orientieren. Bereits im Januar 2017 wurde der Beschluss gefasst, einen Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Annaberg-Buchholz aufzustellen.

Einstimmig hat der Stadtrat in der Sitzung vom 24. September 2020 den Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) gebilligt und somit die nächste Phase des Verfahrens zur Planaufstellung eingeläutet. Im nächsten Schritt kann im Zeitraum vom 09. November bis 11. Dezember 2020 die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Der FNP wird hierzu im Rathaus der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz, im Sachgebiet Planung und Sanierung öffentlich ausliegen. Dieser kann dort eingesehen sowie bei Bedarf erläutert werden. Gleichzeitig werden sämtliche Planunterlagen im Beteiligungsportal sowie auf der städtischen Webseite veröffentlicht. Die offizielle öffentliche Bekanntmachung mit allen notwendigen Informationen erfolgt im Amtsblatt sowie in den Aushängen der Großen Kreisstadt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat Jedermann die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden im nächsten Schritt vom Stadtrat abgewogen. Bei Relevanz wird der FNP angepasst. Sollten sich dadurch Änderungen ergeben, die die Grundzüge der Planung berühren, wird hierzu erneut eine Beteiligung durchgeführt.

Der FNP umfasst das gesamte Stadtgebiet und legt für den Planungshorizont bis ca. 2035 unter anderem fest, in welchen Teilräumen Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen neu entstehen können und welche Flächen dauerhaft von Bebauung freizuhalten sind. Ziel der Planung ist ein angemessener Interessenausgleich zwischen den freiraumschützenden und ökologischen Zielen sowie dem Erfordernis einer angemessenen Siedlungsentwicklung. Im Ergebnis enthält der FNP-Entwurf ca. 746 ha Siedlungs- und Verkehrsflächen, davon 35 ha neue Entwicklungsflächen für Wohnen und Gewerbe.

Ansprechpartner

Person
Mario Dammköhler
Funktion
SB Planung/Sanierung
Telefonnummer
03733 425 264
Faxnummer
03733 425 142
E-Mail